Nachmeldungen von Studien- und Prüfungsleistungen werden sowohl in den lehrerbildenden als auch in den Fach-Studiengängen nicht mehr vorgenommen. Bei begründeten Härtefällen entscheidet bei lehrerbildenden Studiengängen der Zentrale Prüfungsausschuss; bei Fach-Studiengängen der Fakultät I entscheidet der zuständige Fachliche Prüfungsausschuss.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an Ihr Prüfungsamt.
Weitere Informationen zur Prüfungsanmeldung in der Fakultät I finden Sie hier.