Ich habe die Anmeldefrist verpasst. Was soll ich machen?

Nachmeldungen von Studien- und Prüfungsleistungen werden sowohl in den lehrerbildenden als auch in den Fach-Studiengängen nicht mehr vorgenommen. Bei begründeten Härtefällen entscheidet bei lehrerbildenden Studiengängen der Zentrale Prüfungsausschuss; bei Fach-Studiengängen der Fakultät I entscheidet der zuständige Fachliche Prüfungsausschuss.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an Ihr Prüfungsamt.

Weitere Informationen zur Prüfungsanmeldung in der Fakultät I finden Sie hier.