Bei Erkrankung reichen Sie umgehend den Antrag auf Rücktritt gemeinsam mit einem Attest in Ihrem Prüfungsamt (per Mail) ein. Rücktritte aufgrund von Erkrankung zählen nicht als Fehlversuche. Informieren Sie sich frühzeitig über unisono und/oder die Homepage der Dozierenden über Wiederholungstermine.