Zu welchem Termin muss ich mich für Prüfungen anmelden?

Unterminierte Leistungen müssen in der ersten Prüfungsperiode angemeldet werden.

Bei terminierten Leistungen, also bei schriftlichen Tests und Klausuren, gilt für alle Studierenden der Fakultät I (in Fach- und Lehramtsstudiengängen), dass auch nur der Zweittermin wahrgenommen werden darf. Melden Sie sich ausschließlich für den Termin in der zweiten Prüfungsperiode an, haben Sie keinen Anspruch auf einen weiteren Versuch im selben Semester. Nutzen Sie den Ersttermin, können Sie den zweiten Termin als Wiederholungstermin wahrnehmen.

Weitere Informationen entnehmen Sie Ihrer Rahmenprüfungsordnung sowie den dazugehörigen Änderungsordnungen/Lesefassungen.

Die aktuellen Fristen zur Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie hier.