Muss ich einen Auslandsaufenthalt absolvieren?

Einzelheiten zum Thema Auslandsaufenthalt während des Bachelor- und Masterstudiums im Lehramt werden jeweils in den Fachspezifischen Bestimmungen geklärt. In Fremdsprachenfächern sind Auslandsaufenthalte obligatorische Elemente des Studiums.

Konkret ist in den Fremdsprachen ein mindestens dreimonatiger Auslandsaufenthalt, spätestens bei der Anmeldung zur letzten Teilprüfung der Masterprüfung, nachzuweisen. Vergleichen Sie die jeweils geltenden Fachspezifischen Bestimmungen.

Informationen zu Aufenthalten im englischsprachigen Ausland finden Sie hier.

Informationen zu Aufenthalten für romanische Sprachen finden Sie hier.

 

Stand: 03/2021