Ein Nachteilsausgleich bietet Personen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderung die Möglichkeit einer gleichberechtigten Teilnahme am Studium. Mögliche Formen des Nachteilsausgleiches können bspw. Zeitzugaben oder Erholungspausen in Klausurphasen oder auch Alternativen der Leistungserbringung im Falle von Prüfungsleistungen sein.
Wichtig: Da die Beschaffung der benötigten Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollten Sie sich möglichst früh um die Antragsstellung kümmern. Jeder Antrag ist individuell zu beantragen, zu begründen und wird gesondert geprüft.
Alle Informationen bezüglich eines Nachteilsausgleichs (zum Beispiel rechtliche Informationen etc.) finden Sie auf den Seiten des Servicebüros Inklusive Universität.
Stand: 07/2022