Ein Studiengangwechsel im Lehramt kann einerseits einen Wechsel der Schulform (Grundschule/HRG/GymGe/BK), andererseits einen Wechsel der Unterrichtsfächer, ebenso aber auch ein Wechsel in ein anderes Fachstudium bedeuten.
Der Studiengangwechsel ist grundsätzlich möglich. Eine Hürde ist zunächst eine mögliche Zulassungsbeschränkung im gewünschten Studiengang. Der Wechsel ist zum Sommersemester möglich, wenn eine Einstufung auf Grundlage anrechenbarer Leistungen (mindestens ins zweite Fachsemester) durch die Fachvertreterin/den Fachvertreter festgestellt und durch den fachlichen Prüfungsausschuss bestätigt wurde. Das Prüfungsamt informiert Sie über das Ergebnis des Prozesses.
Stand: 03/2021