Die Veranstaltungsbelegung und die Leistungsanmeldung sind in der aktuellen Version von unisono voneinander unabhängig, sodass es technisch möglich ist, eine Leistung auch ohne vorherige Zulassung zur Veranstaltung anzumelden. Hieraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf Abnahme der Leistung durch den Prüfer.
Weitere Informationen zur Prüfungsanmeldung in der Fakultät I finden Sie hier.