Der Numerus Clausus, kurz NC, ist eine Art »Grenzwert«. Der Numerus Clausus ergibt sich in jedem Semester aufgrund der aktuellen Voraussetzungen der einzelnen Bewerber und Bewerberinnen neu und kann sich verändern. Aus diesem Grund ist er immer nur als Richtwert zu verstehen. Genaue Prognosen für künftige Auswahlverfahren lassen sich daraus nicht ableiten, da die erforderlichen Werte je nach Zahl und Qualifikation der Bewerber*innen Schwankungen unterliegen.
Weitere Informationen und eine NC-Liste der vergangenen Jahre finden Sie hier.
Stand: 07/2022