Was passiert, wenn ich eine Leistung nicht bestehe?

Wird eine Studienleistung nicht bestanden, so kann sie unbeschränkt wiederholt werden. Prüfungsleistungen sind nur beschränkt wiederholbar. Wird eine Prüfungsleistung nicht bestanden, so kann sie zweimal wiederholt werden (also insgesamt 3 Versuche).

Wiederholungen von Prüfungsleistungen, bei deren endgültigem Nichtbestehen keine Ausgleichs- bzw. Wahlmöglichkeit vorgesehen ist, werden über den Allgemeinen Prüfungsausschuss der Fakultät geregelt und sind von mindestens zwei Prüfer*innen zu bewerten.

Ist eine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden oder gilt sie als endgültig nicht bestanden, erteilt die oder der Vorsitzende des Allgemeinen Prüfungsausschuss der Kandidatin oder dem Kandidaten hierüber einen schriftlichen Bescheid.

Handelt es sich bei dem endgültig nicht bestandenen Modul um ein Pflichtmodul, so gilt der gesamte Studiengang als endgültig nicht bestanden und kann nicht weiterstudiert werden.

Handelt es sich bei dem endgültig nicht bestandenen Modul um ein Wahlpflichtmodul, so kann der oder die Studierende noch das oder die alternativen Module absolvieren. Näheres regeln die Ordnungen.

Bestandene Studien- oder Prüfungsleistungen (mind. 4,0) können nicht wiederholt werden.

Stand: 07/2022

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