Dies ist möglich, sofern die Module bzw. Veranstaltungen im Studium Generale nicht bereits Pflichtmodule bzw. -veranstaltungen in Ihrem eigenen Fach sind. Sie dürfen nicht die gleichen Veranstaltungen für Ihr Studienfach und das Studium Generale belegen/sich anrechnen lassen.
Weitere Informationen finden Sie in den Ordnungen.
Stand: 07/2022