Was ist eine Exmatrikulation?

Entgegen der Einschreibung (Immatrikulation) ist eine Exmatrikulation die Streichung aus der Liste der Studierenden (i.d.R. mit dem Abschluss des Studiums). Bei Fragen rund um die Exmatrikulation wenden Sie sich bitte an Bearbeiter*in im Studierendensekretariat (deutscher Staatsbürgerschaft oder Bildungsinländer*innen) oder der Abteilung Starting
Den Antrag auf Exmatrikulation nehmen Sie via unisono vor (Service, Anträge) vor. Bei fehlender Rückmeldung werden Sie automatisch zu Beginn eines neuen Semesters exmatrikuliert.
Nach erfolgter Exmatrikulation können Sie über unisono die Exmatrikulationsunterlagen (Bescheinigung, Studienverlaufsplan und Bescheinigung für die Rentenkasse) herunterladen. 
Eine Exmatrikulation kann prinzipiell immer beantragt werden und wird entweder mit Ablauf des Semesters gültig oder mit sofortiger/zukünftiger (an einem festgelegten Datum) eintreffender Wirkung. Rückwirkend ist eine Exmatrikulation nicht möglich.


Stand: 09/2024