Die Anrechnung von Studienleistungen erfolgt zunächst über ein Formular und über den Kontakt zu einer Ansprechperson für Anrechnungen. Anrechenbare Leistungen können die Einstufung in ein höheres Fachsemester rechtfertigen. Auch die Einstufung erfolgt zunächst über die Ansprechperson und ein Formular (zu den Formularen: Bachelor/Master Lehramt; Fach-Bachelor/Master).
Letztlich entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss, ob Anrechnung und Einstufung möglich sind. Vom Prüfungsamt erhalten Sie eine Mitteilung über die angerechneten Studien- und Prüfungsleistungen.
Stand: 04/2021