Ich habe die Anmeldefrist verpasst. Was soll ich machen?

Sollten Sie in einem lehrerbildenden Studiengang eingeschrieben sein, gelten die folgenden Regelungen des Zentralen Prüfungsausschusses für Lehrämter: Nachmeldungen werden laut eines Beschlusses des Zentralen Prüfungsausschuss für Lehrämter nicht mehr vorgenommen. In begründeten Härtefällen entscheidet der Zentrale Prüfungsausschuss. Entsprechende Anträge mit geeigneten Nachweisen sind über den Leiter des Zentralen Prüfungsamtes an den Zentralen Prüfungsausschuss zu stellen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt des Zentrums für Lehrerbildung.

Sollten Sie in einem Fach-Studiengang der Fakultät I eingeschrieben sein, werden Nachmeldungen zur Leistungserbringung im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Regelungen nicht für den BA- und den MA-Studiengang Philosophie gelten - dort werden keine Nachmeldungen vorgenommen.

Nachmeldungen werden in der Fakultät I vorgenommen, wenn Sie
 
a) die in den fachspezifischen Bestimmungen und Modulhandbüchern geforderten Leistungsvoraussetzungen erfüllen bzw. Ihr Studierendenkonto mit den Vorgaben Ihrer Studienordnung übereinstimmt,
b) eine schriftliche Einverständniserklärung zur Nachmeldung von Ihrer/m Dozierenden erhalten (von Ihnen verfasst und vom Dozierenden persönlich unterschrieben und abgestempelt) und
c) diese zusammen mit folgenden Informationen in Ihrem Prüfungsamt abgeben:

  1. Matrikelnummer
  2. Mailadresse
  3. Studiengang
  4. Veranstaltungsnummer und -titel
  5. Name des/r Dozierenden
  6. Modul, inkl. Modulelement
  7. Leistungsart (Studien- oder Prüfungsleistung)


Weitere Informationen zur Prüfungsanmeldung in der Fakultät I finden Sie hier.