Nein. Es handelt sich hierbei um zwei voneinander unabhängige Prozesse: Mit der Zulassung zur Veranstaltung können Sie am Seminar teilnehmen. Für die Erbringung einer Studienleistung müssen Sie sich gesondert über unisono anmelden.
Weitere Informationen zur Veranstaltungsbelegung in der Fakultät I finden Sie hier.