Im 1-Fach-Studiengang, im Erweiterten Kernfach, im Kernfach im B.A. Sozialwissenschaften und im M.A. Sozialwissenschaften müssen im Verlauf des Studiums von den insgesamt zu erzielenden Leistungspunkten mindestens 9 LP durch Leistungen in einer Fremdsprache (in der Regel in Englisch) erworben werden.
Die Punkte können sich auf mehrere Module verteilen und aus Studien- und/oder Prüfungsleistungen bestehen. Sie können auch einem anderen Fach (zweites Kernfach oder Ergänzungsfach oder Studium Generale) entstammen oder im Ausland erworben worden sein. Sprachpraktische Übungen zählen jedoch nicht dazu (Bsp.: Sprachpraxis in LKM oder SK, Sprachkurse des Sprachenzentrums).
Eine Alternative zum Besuch einer fremdsprachlichen Lehrveranstaltung ist die Erbringung der Leistung in der Fremdsprache. (Bsp.: fremdsprachliche Hausarbeit oder Essay oder ähnliches)
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Fachspezifischen Bestimmungen bzw. der Fachprüfungsordnung.
Stand: 12/2022