Seit dem WiSe 2021/22 gilt für alle Studierenden der Fakultät I (in Fach- und Lehramtsstudiengängen), dass für schriftliche Tests und Klausuren der Zweittermin als Ersttermin wahrgenommen werden darf.
Melden Sie sich ausschließlich für den Termin in der zweiten Prüfungsperiode an, haben Sie keinen Anspruch auf einen weiteren Versuch im selben Semester. Nutzen Sie den Ersttermin, können Sie den zweiten Termin als Wiederholungstermin wahrnehmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie Ihrer Rahmenprüfungsordnung sowie den dazugehörigen Änderungsordnungen.
Die aktuellen Fristen zur Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie hier.