Dass Sie in unisono nicht von einer Leistung zurücktreten können, kann verschiedene Gründe haben:
- Bei termingebundenen Studien- und Prüfungsleistungen endet die Rücktrittsfrist sieben Tage vor dem in unisono hinterlegten Prüfungstermin. Bitte prüfen Sie, ob die Rücktrittsfrist abgelaufen ist.
Bei terminlosen Studien- und Prüfungsleistungen ist ein Rücktritt jederzeit möglich. - Mit Ablauf der Prüfungsperiode, in der Sie die Anmeldung vorgenommen haben, ist eine selbständige Abmeldung aus technischen Gründen nicht möglich.
Ist eine Abmeldung systemtechnisch nicht mehr möglich, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der abzumeldenden Leistung an das Team von PHIL: unisono oder das für Sie zuständige Prüfungsamt.