Wie lang ist die Regelstudienzeit?

In § 5 der Rahmenprüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt sind Regelstudienzeit und Studienumfang festgelegt: Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums beträgt einschließlich der Bachelorarbeit sechs Semester im Vollzeitstudium und zwölf Semester im Teilzeitstudium. Wer das Latinum, Graecum oder eine zweite Fremdsprache nachholen muss, kann dies unter Umständen nicht einhalten.

Die Regelstudienzeit des Masterstudiums beträgt vier Semester, darunter ein schulisches Praxissemester.

Wer ein Bachelor- und Masterstudium mit integrierter Förderpädagogik studiert, kann optional noch weitere zwei Semester den Aufbaumaster of Education für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung studieren.

 

Stand: 01/2019