Für den Erwerb von Studienleistungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen sind im Umfang von in der Regel 3 LP verschiedene Erbringungsformen vorgesehen (siehe Rahmenprüfungsordnung). Studienleistungen sind unbeschränkt wiederholbar. Studienleistungen können benotet oder unbenotet sein. Sofern sie benotet sind, gehen die Noten jedoch nicht in die jeweilige Modulnote ein.
Näheres dazu finden Sie in der Rahmenprüfungsordnung für das B.A./M.A.-Studium, den Fachspezifischen Reglungen und der jeweiligen Fachprüfungsordnung.
Stand: 08/2023