Wie, wann und wo melde ich mich zur Bachelorarbeit an?

In den §§ 11-14 der Rahmenprüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt ist alles zur Bachelorarbeit festgelegt.

Ähnlich wie bei der Anmeldung einer Prüfung, müssen Sie zur Bachelorarbeit zugelassen werden. Dazu stellen Sie einen Antrag an das Prüfungsamt. Die Voraussetzungen zur  Zulassung an der Philosophischen Fakultät sind in der Rahmenprüfungsordnung unter § 11 geregelt. Des Weiteren sind in dem Fach, indem Sie die Bachelorarbeit schreiben, die jeweils geltenden Regelungen der fachspezifischen Bestimmungen zu beachten. Bei der Anmeldung können Sie ErstgutachterIn und ZweigutachterIn vorschlagen. Die Bachelorarbeit umfasst acht Leistungspunkte. Zum Verfassen haben Sie in der Regel acht Wochen Zeit (Ausnahme: Verlängerung bei empirischen Arbeiten). Wird die Bachelorarbeit nicht bestanden, darf sie einmalig wiederholt werden.

 

Stand: 04/2021