Wird eine Studienleistung nicht bestanden, so kann sie unbeschränkt wiederholt werden. Prüfungsleistungen sind nur beschränkt wiederholbar. Wird eine Prüfungsleistung nicht
In Ausnahmefällen können
a) ein vor Studienbeginn abgeleistetes Praktikum oder
b) eine kontinuierliche und umfangreiche Tätigkeit als freie/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter oder eine