Kann ich mehrere Praktika anrechnen lassen?

Wird neben dem obligatorischem Praktikum im Bachelorstudium ein weiteres, studienaffines Praktikum absolviert, so kann dieses (abhängig vom Studienmodell) im Studium Generale angerechnet werden. Hierzu muss das optionale, weitere Praktikum ebenfalls mindestens 8 Wochen umfassen, um mit 9 LP angerechnet zu werden und entspricht vom Procedere her dem im Pflichtpraktikum.

Näheres hierzu in der Ordnung.

Im Masterstudium ist nur maximal 1 Praktikum im Umfang von 9 LP möglich. Das Praktikum kann (i.d.R. Studienstart bis Sommersemester 2023) z.T. auch durch 1 Modul im Studium Generale ersetzt werden.

Näheres hierzu in der jeweilgen Prüfungsordnung des Faches.


Stand: 12/2022