Benötige ich eine Eigenständigkeitserklärung?

Bei schriftlichen Studien- oder Prüfungsleistungen bzw. Abschlussarbeiten ist eine Eigenständigkeitserklärung beizufügen, die vor allem die Eigenständigkeit der Leistung versichert – auch bei der Nutzung von KI-Tools. Die Erklärung in folgender Form können Sie verwenden:

Ich versichere, dass ich die schriftliche Ausarbeitung selbständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach (inkl. Übersetzungen) anderen Werken entnommen sind, habe ich in jedem einzelnen Fall unter genauer Angabe der Quelle (einschließlich des World Wide Web sowie anderer elektronischer Datensammlungen) deutlich als Entlehnung kenntlich gemacht. Dies gilt auch für angefügte Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Skizzen und dergleichen. Insbesondere versichere ich, dass ich alle wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen aus anderen Werken sowie die Verwendung KI-basierter Textgeneratoren als solche kenntlich gemacht habe. Ich nehme zur Kenntnis, dass die nachgewiesene Unterlassung der Herkunftsangabe als versuchte Täuschung gewertet wird.

Die Eigenständigkeitserklärung finden Sie auch in einer Richtlinie für den Umgang mit KI im Studium der Philosophischen Fakultät.

Stand: 08/2023